Impressum:
der Schnellzeichner, Karikaturist Willi Schmidt

Buchbar als Schnellzeichner und Karikaturist für Events in gesamten Bundesgebiet und International.

VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT

HAFTUNGSHINWEIS:

URHEBERRECHT:

Willi Schmidt

Schnellzeichner und iPad-Karikaturist in Frankfurt – Hessen und bundesweit.

Adresse:

Katharinenstraße 8

63633 Birstein

USt-IdNr: 63478204955

E-Mail: info@schnellzeichner-willi.de

Web: https://schnellzeichner-willi.de/

Telefon: +49 (06054) 3083299

mobil: +49 (0176) 85914440

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AGB`s von Karikaturist Willi Schmidt:

Live-Auftritte von Karikaturist Willi Schmidt

1. Alle Leistungen, Angebote und Vertragsabschlüsse erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGB gelten mit Vertragsabschluss als angenommen.

2. Die Mindestbuchungsdauer für Auftritte von iPad-Zeichner, Schnellzeichner und Karikaturist Willi Schmidt beträgt drei Stunden.

3. Eine Buchung gilt als verbindlich, wenn der Termin sowie die Auftrittsdauer von beiden Seiten per E-Mail bestätigt wurde.

4. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur dann wirksam, wenn sie von dem Schnellzeichner ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen sowie mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

5. Jegliche Änderungen, z.B. der Abrechnung, Gage, Art der Auszahlung, Rechnungen usw., sind nur mit dem Schnellzeichner/Karikaturist Willi Schmidt zu vereinbaren.

6. Kann der gebuchte Schnellzeichner den Auftraggeber vor Ort zur vereinbarten Uhrzeit (inklusive der Toleranzzeit) nicht finden und/oder telefonisch auch nicht erreichen (unabhängig davon ob ein Handyempfang möglich ist) und kann der Künstler deswegen den Auftritt nicht durchführen, so schuldet der Auftraggeber dem Künstler trotzdem das vereinbarte Honorar zu 100% zuzüglich etwaiger Aufwendungen. Der Schnellzeichner wird dem Auftraggeber hierüber eine Rechnung stellen.

7. Der Schnellzeichner behält sich das Recht aufgenommene auf der Veranstaltung Film,- und Fotoaufnahmen zu Werbezwecken nutzen. Mit Vertragsschluss gibt der Auftraggeber seine Einwilligung zur Veröffentlichung der Aufnahmen durch den Künstler.

8. Sämtliche Ansprüche des Künstlers auf Zahlung sind fällig bei Erbringung der vom Künstler geschuldeten Leistung. Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb der gesetzlichen Frist.

9.Nichtgefallen des Werkes oder Darbietung des Schnellzeichners kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.

10. Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von den Auftraggeber/in getragen, sofern er / sie abgabenpflichtig ist.

11. Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.

12. Der Auftraggeber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis mit dem Schnellzeichner jederzeit zu kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Der Auftraggeber ist auch berechtigt, per e-mail zu kündigen, sofern diese keinen Zweifel an der Identität des Absenders lässt.

13. Eine kostenfreie Stornierung einer Buchung ist innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung möglich. Danach werden mindestens 50 Prozent der vereinbarten Gage (netto) in Rechnung gestellt. Wird die Buchung bis 7 Tage vor dem Auftritt storniert, werden 100 Prozent der vereinbarten Gage berechnet.

14. Bereits gebuchte Züge, Flüge und Übernachtungen sowie weitere bis dato angefallene Kosten,

die mit dem Auftrag in Verbindung stehen, werden in jedem Fall dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

15. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Stornierungen bedingt durch Ereignisse höherer Gewalt.

16. Bei einer Absage wegen Krankheit des Künstlers ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.

17. Sollte der vom Auftraggeber gebuchte Schnellzeichner am Veranstaltungstag nicht zur Verfügung stehen, erkrankt, oder aus anderen Gründen den Termin nicht wahrnehmen können, stellt der Künstler nach Absprache mit dem Auftraggeber einen Ersatzkünstler, sofern ein Ersatzkünstler verfügbar ist. In beiden Fällen steht dem Auftraggeber kein Schadenersatzanspruch gegen den Schnellzeichner wegen des Einsatzes eines anderen Künstlers.

Dieser Vertrag untersteht deutschem Recht unter Ausschluss sämtlicher kollisionsrechtlicher Regelungen.